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Aktionstag 23.3.2015

Wir halten das Friedensgebot des Grundgesetzes hoch. Deshalb fordern wir folgende Klarstellung:

Es ist gelungen

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages führt am 23. März 2015 um 12 Uhr eine Öffentliche Anhörung durch: Erster Tagesordnungspunkt ist die Beratung unserer Forderung nach Klarstellung in Artikel 26.2 des Grundgesetzes: „Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter werden grundsätzlich nicht exportiert.  Das Nähere regelt das Rüstungsexportgesetz.“ Mit den gesammelten Unterschriften haben wir es also geschafft, unser Anliegen in das Parlament zu tragen. Gemeinsam mit dem Rechtsanwalt und pax christi-Mitglied Holger Rothbauer, werde ich dort die Forderung erläutern können. Ich bin gespannt auf diese Sitzung und werde danach darüber berichten.

Macht mit!

Alle Aktiven der Kampagne laden wir ein, das Thema am 23. März parallel zu der Anhörung bundesweit durch Infostände, Mahnwachen oder ähnliches präsent zu machen.

Aktionsvorschlag für den 23. März 2015:

Wir halten das Friedensgebot des Grundgesetzes hoch!

Eurer Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Wir bieten an: das Motto „Wir halten das Friedensgebot des Grundgesetzes hoch!“, das Kampagnen-Transparent und eine pdf-Datei mit dem Text des neuen Grundgesetz-Artikels, die ihr groß ausdrucken und mit an den Stand nehmen könnt.

Denkbar sind bspw. Mahnwachen, Infostände, Info-Veranstaltungen etc. Nächste Woche stellen wir auf der Internetseite www.aufschrei-waffenhandel.de  eine pdf-Vorlage für ein Plakat zum Grundgesetz bereit.

Im Downloadbereich findet Ihr Material, das eure Aktionen unterstützen kann.

  • https://www.urgewald.org/sites/default/files/behordenpresse.pdf  zum Anmelden von Demos (behoerdenpresse)
  • eine Vorlage zum Anmelden einer öffentlichen Versammlung
  • eine Zusammenstellung der rechtlichen Grundlagen zum Versammlungsrecht vom Grundrechtekommitee
  • vier Infoblätter der Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel! zu der Petition und den rechtlichen Grundlagen

 

Neue Flyer der Kampagne stehen auch zur Verfügung und können zurzeit kostenlos bei pax christi oder bei Ohne Rüstung leben bestellt werden.

Auf dass der 23. März ein spannender Tag für die Kampagne wird!

Live-Übertragung der Anhörung

Die Anhörung wird live übertragen, wer also den Laptop auf den Aktionstisch stellen mag…

Für alle, die nächsten Montag in Berlin sind hier eine weitere wichtige Info:

Interessierte Besucher können sich unter Angabe von Namen und Geburtsdatum beim Sekretariat des Petitionsausschusses (Telefon: 030/227-35257, Fax: 030/227-36053, E-Mail: vorzimmer.peta@bundestag.de) anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.


Artikel 26 Grundgesetz
1. Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen
werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören,
insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten,
sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

2. Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung
der Bundesregierung hergestellt, befördert und in
Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz
das Kriegswaffenkontrollgesetz. Kriegswaffen und sonstige
Rüstungsgüter werden grundsätzlich nicht exportiert.
Das Nähere regelt das Rüstungsexportgesetz.