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Aggressionskrieg anklagen, egal, wer ihn führt!

27. Apr 2023

Petition zur Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofes

„Es ist eine Zukunftsaufgabe im Sinne der Aktiven Gewaltfreiheit, eine umfassende Reform der UNO auf den Weg zu bringen. Zu einem ganz konkreten Aspekt startet heute eine Online-Petition: pax christi fordert die Bundesregierung dazu auf, sich für ein stärkeres Mandat des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) für das Verbrechen der Aggression einzusetzen, weil die bestehende Regelung von ihren strukturellen Doppelstandards befreit werden muss“, informiert die pax christi-Generalsekretärin Christine Hoffmann und erläutert: „Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass Mitgliedsländer des UN-Sicherheitsrates die Erhebung von Anklagen am Internationalen Strafgerichtshofes wegen des Verbrechens der Aggression/ des Angriffskrieges nicht mehr blockieren können. Denn nicht erst der Krieg gegen die Ukraine, sondern schon frühere Angriffskriege wie der Krieg Frankreichs in Algerien (1954 - 1962), der Vietnamkrieg der USA (1964 - 1975), der von den USA mit Großbritannien geführte Irakkrieg (2003) zeigen, genau wie der ungelöste Nahostkonflikt und  die Kriegsführung der Türkei gegen die Kurden, dass die Vereinten Nationen durch die Strukturen des Sicherheitsrates blockiert sind und bis heute keine Mechanismen entwickelt haben, um Aggressionskriege effektiv zu sanktionieren und zu stoppen. Das zu ändern, ist ein lohnenswertes Unterfangen.“

Bitte unterzeichnen Sie die Petition via www.openpetition.de/!angriffskrieg

Die Petition lautet
Die Bundesregierung möge sich in der Vertragsstaatenversammlung des Internationalen Strafgerichtshofes und in ihren Kontakten zu einzelnen Ländern dafür einsetzen, die Bedingungen für die Ausübung der Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes über das Verbrechen der Aggression (des Angriffskrieges) denen für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen anzupassen.

Begründung
Da es sich bei der Aggression um das schwerste Verbrechen gegen den internationalen Frieden handelt, sollte diesem auch mit den Mitteln des Völkerstrafrechts entgegengetreten werden. Die bisherige Regelung, wonach sich eine IStGH-Zuständigkeit beim Verbrechen der Aggression nur ergibt, wenn der UN-Sicherheitsrat zustimmt, ist unbefriedigend und wird der generalpräventiven Funktion des Völkerstrafrechts nicht gerecht. Praktisch schützt diese Regelung das Führungspersonal der Ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates vor Strafverfolgung.

Mit der Ausdehnung der Zuständigkeit des IStGH auf das Verbrechen Aggression würde die willkürliche Ungleichbehandlung völkerrechtlicher Verbrechen überwunden. Damit käme die Staatengemeinschaft nicht zuletzt den berechtigten Anliegen vieler afrikanischer und südamerikanischer Länder entgegen, die das Mandat des Internationalen Strafgerichtshofes dazu bereits bei den seinerzeitigen Verhandlungen so ausgestalten wollten, während bspw. Großbritannien und Frankreich sich dagegenstellten. Hier geht es darum, Doppelstandards im Völkerrecht entgegenzuwirken. 

Gewinnen Sie auch die lokalen Friedensgruppen und Kooperationspartner dafür, diese Petition auch zu unterstützen und weiter bekannt zu machen. 

Ohne Rüstung Leben gehört bereits zu den Erstunterzeichnern.