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Rüstungsexportkontrolle verschärfen, statt aufweichen!

13. Sep 2022

Dt.-frz.-span. Abkommen ermöglicht bereits Umgehung

Verteidigungsministerin Christine Lambrecht hat sich laut Medienberichten am gestrigen Montag bei der Deutschen Gesellschaft für Außenpolitik (DGAP) dafür ausgesprochen die deutsche Rüstungsexportkontrolle zu lockern, um europäische Kooperationsprojekte „trotz“ deutscher Beteiligung attraktiver zu machen und auf ein vermeintlich moralisch getriebenes Veto zu verzichten, wenn Partnerländer die Exporte für vertretbar hielten. Man wolle ja schließlich nicht „Schurkenstaaten“ beliefern.

 

Christine Hoffmann, Sprecherin der „Aktion Aufschrei-Stoppt den Waffenhandel!“ und pax christi-Generalsekretärin widerspricht dem vehement: „Verteidigungsministerin Lambrechts Forderung nach einer Lockerung der Rüstungsexportkontrolle ist nicht hinnehmbar vor dem Hintergrund einer seit Jahren geführten Debatte, die endlich zu dem Punkt gekommen ist, eine Verschärfung durch ein Rüstungsexportkontrollgesetz durchzusetzen. Das dt.-frz. „Übereinkommen über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich“ von 2019, dass seit September 2021 um Spanien erweitert wurde, unterläuft unsäglicherweise die deutsche Rüstungsexportkontrolle. Durch die Einführung der „de-minimis“-Regelung können sonstige Rüstungsgüter und sogar Kriegswaffen ohne Endverbleibserklärung in einen Drittstaat exportiert werden, wenn sie zuvor in Frankreich oder Spanien in ein „Gesamtsystem“ verbaut wurden. Ein Veto gegen einen Export in Drittstaaten ist in allen durch das Übereinkommen geregelten Fällen nur noch möglich, wenn die „unmittelbaren Interessen oder [die] nationale Sicherheit“ betroffen sind.

Wir können nur darauf hoffen, dass dieses fadenscheinige Argument nicht verfängt und appellieren an den Staatssekretär im BMWK Giegold, der das Rüstungsexportkontrollgesetz vorantreibt, dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen dieses Gesetzes nicht durch bi – oder trilaterale Verträge unterlaufen werden.“

 

„Zu behaupten, es gehe ja nicht um die Belieferung von „Schurkenstaaten“, entbehrt jeder Grundlage und ist aus Perspektive der Opfer einfach nur zynisch“, fügt Susanne Weipert, Koordinatorin der „Aktion Aufschrei-Stoppt den Waffenhandel!“ hinzu. „Deutschland hat in dem vermeintlichen Exportstopp für Saudi-Arabien bewusst europäische Kooperationen und Gemeinschaftsprogramme ausgenommen. Dadurch durften deutsche Zulieferungen zu den saudischen Kampfflugzeugen aus europäischer Produktion weiterhin getätigt werden. Saudi-Arabien hat nachweislich zivile Ziele im Jemen aus der Luft bombardiert. Auch unter der neuen Bundesregierung enthält der Exportstopp Ausnahmen für europäische Kooperationen. Und die alte Bundesregierung hat sogar noch in ihren letzten Tagen eine Ausfuhrgenehmigung für Saudi-Arabien über 120Mio. Euro im Rahmen des dt.-frz.-span. Übereinkommens erteilt, wie aus dem Rüstungsexportbericht 2021 hervorgeht. Außerdem hat Der Spiegel jüngst aufgedeckt, dass das Rüstungsunternehmen Hensoldt, an dem der deutsche Staat 25% Anteile hält, mit Saudi-Arabien Geschäfte anbahnt – trotz des Exportstopps.

Zudem geht es eben nicht um Moral, wie Lambrecht behauptet, sondern um Menschenrechte und Völkerrecht, denen sich Deutschland durch diverse Verträge und Abkommen verpflichtet hat und die bei jedem Rüstungsexport zu beachten sind! Dass der Gemeinsame Standpunkt der EU zu Rüstungsexporten viel zu schwach an diesen Stellen ist und dann auch nicht von Frankreich oder Italien beachtet wird, ist das Problem, nicht vermeintlich deutsche Sonderregeln.“