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Lieferkettengesetz: Ein kleiner Schritt

24. Jun 2021

Nach langer Vorbereitungszeit beschließt Bundestag ein Lieferkettengesetz

Nach jahrelanger Vorbereitungszeit hat der Bundestag ein Lieferkettengesetz beschlossen. „Ob das Lieferkettengesetz in der beschlossenen Version tauglich ist, Unrechtsverhältnisse beim Abbau von Rohstoffen für unsere Batterieindustrien in der DR Kongo zu beenden, ist allerdings äußerst fragwürdig“, so Jean Djamba, der Sprecher der pax christi-Kommission „Solidarität mit Zentralafrika“. Selbst der Entwicklungsminister hatte sich in letzter Zeit für eine deutlich schärfere Form der Verrechtlichung von Produktionsformen unter menschenverachtenden Bedingungen im Ausland ausgesprochen, wurde aber weitgehend vom Wirtschaftsministerium ausgebremst – und dies, obwohl sich auch eine ganze Reihe international tätiger Großunternehmen in Deutschland für einen Rechtsanspruch auf saubere Produktionsbedingungen auch bei der Produktion im Ausland ausgesprochen hatten.
Seit Jahrzehnten mahnen Nichtregierungsorganisationen, dass der Reichtum des Nordens mit Menschenrechtsverletzungen und ungerechten Arbeitsverhältnissen im Süden der Welt zusammenhängt. Ein effektives Lieferkettengesetz sollte dem Einhalt gebieten können. Djamba kritisiert: „Es kann nicht sein, dass sich in Bangladesch Näherinnen für einen Hungerlohn für T-Shirts abrackern, die dann bei uns ramschartig verkauft werden. Kinder und Jugendliche in Afrika sollen nicht in ungesicherten Minen ihr Leben riskieren müssen, damit unsere Batterieindustrie ausreichend mit ‚Seltenen Erden‘ beliefert wird.“

Noch heute stellen sich manche Unternehmer*innen und ihre Handlanger in Regierungen und Parlamenten auf den Standpunkt, dass sie keine Verantwortung für die Produktionsbedingungen bei ihren Lieferanten tragen. Das Lieferkettengesetzt macht deutlich, dass diese Positionierung nicht mehr rechtskonform ist. Die Gültigkeit des Gesetzes ist freilich auf die großen Produzenten beschränkt. Der rechtlich einklagbare Rahmen ist außerdem sehr beschränkt. 

Jean Djamba resümiert: „Trotz der klaren Schwächen ist das Gesetz ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung: Es geht darum, Unrechtsverhältnis bei den Produktionsbedingungen zu bekämpfen. Diese Bemühungen, dem internationalen Recht in diesem wichtigen Aktionsbereich Geltung zu verschaffen, stehen allerdings trotz jahrelanger Bewusstseinsbildung immer noch ganz am Anfang. Norwegen hat in jüngster Zeit ein ähnliches Gesetz angenommen. Das deutsche und das norwegische Gesetz sind wichtige Zeichen dafür, dass Rechtsnormen nicht an den Landesgrenzen halt machen dürfen. Wichtig ist, dass multilateral auf EU- und UN-Ebene entsprechende völkerrechtliche Normen weiterentwickelt werden“.