Zum Inhalt [I]
Zur Navigation [N]
Kontakt [C] Aktuelles [2] Suchfunktion [4]
Titel Factsheet.jpg

Neu, aber nicht restriktiv

21. Jan 2020

Analyse der überarbeiteten Politischen Grundsätze der Bundesregierung zu Rüstungsexporten

Die Bundesregierung hat – wie im Koalitionsvertrag 2018 vereinbart – die Politischen Grundsätze zur Rüstungsexportpolitik überarbeitet. Die Kampagne „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ hat diesen Text analysiert, legt ein Factsheet dazu vor und stellt ernüchtert fest: 

„Da die Bundesregierung sich eine restriktive Rüstungsexportpolitik auf die Fahnen schreibt und im Koalitionsvertrag vom „schärfen“ der Politischen Grundsätze spricht, hatte ich erwartet, dass die Überarbeitung Verschärfungen bringt, die den Export verringern können. Weit gefehlt! Bei der sogenannten „Schärfung“ der Politischen Grundsätze handelt es nicht um eine Verschärfung, sondern vor allem um eine Verschriftlichung der schon geübten Genehmigungspraxis, die 2019 mit 7,95 Mrd. Euro höher war, als je zuvor. Das ist eine gefährliche Politik, weil diese Waffen in den aktuellen Konflikten eingesetzt werden und Menschen bedrohen und vertreiben, verletzen und töten“, kritisiert die pax christi-Generalsekretärin und Kampagnensprecherin Christine Hoffmann. 

Die Koordinatorin der Kampagne und Autorin der Analyse, Susanne Weipert, erläutert: „Im Bereich des Technologietransfers und der Kleinwaffenexporte sind zwar erste Schritte in die richtige Richtung gegangen worden, die Formulierungen sind aber weiterhin so gewählt, dass große Spielräume für Ausnahmen und Auslegungen bleiben. Die Einführung einer „De-minimis“-Regelung bei der Zulieferung von Kriegswaffen und Rüstungsgütern zur Integration in „übergeordnete (Waffen-)Systeme“ und dessen Ausgestaltung im Deutsch-Französischen Abkommen über gemeinsame Rüstungsexportkontrollen konterkariert zwei wesentliche Elemente der Rüstungsexportkontrolle: Das (Re-) Exportverbot von Kriegswaffen mit Genehmigungsvorbehalt und die Endverbleibskontrolle.“ 

Die Ausrichtung auf europäische Rüstungskooperationen wird in der Zukunft die größte Herausforderung hinsichtlich einer Kontrolle der aus Deutschland zugelieferten Teile und Waffen darstellen. Dabei stellt der Deutsch-Französische „Aachener Vertrag“ vom Januar 2019 und das damit in Verbindung stehende „Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich“ vom Oktober 2019 eine fatale Blaupause dar. Auf Grundlage des kleinsten gemeinsamen Nenners werden die Maßstäbe für eine gemeinsame Rüstungsexportkontrolle immer weiter herabgesetzt und die Exportinteressen über fast jeden Zweifel gestellt. Auch zu diesem Deutsch-Französischen Abkommen legt die Kampagne eine ausführliche Analyse vor. 

Zu den Publikationen:

Das Factsheet zu den überarbeiteten Politischen Grundsätzen der Bundesregierung zu Rüstungsexporten vom Juni 2019 finden Sie hier. 

Die ausführliche Analyse der überarbeiteten Politischen Grundsätze der Bundesregierung zu Rüstungsexporten vom Juni 2019 können Sie hier nachlesen. 

Die ausführliche Analyse des „Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich“ vom Oktober 2019 finden Sie hier.