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Verletzung der UN-Kinderrechtskonvention

23. Sep 2020

Viele minderjährige Bewerber*innen für den neuen Heimatschutz-Wehrdienst

Rund ein Fünftel der Bewerber*innen, 339 von 1800, für den neuen sogenannten „Freiwilligen Wehrdienst im Heimatschutz“ sind minderjährig. Dies ergab die aktuelle Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Linken-Politikers Norbert Müller. Das Bündnis „Unter 18 Nie – Keine Minderjährigen in der Bundeswehr“, bestehend aus elf Organisationen aus den Bereichen Kinderrechte, Friedensarbeit, Gewerkschaften und Kirchen, kritisiert das neue Rekrutierungsformat, das schon Jungen und Mädchen ab 17 Jahren offen steht.

„Der neue Freiwillige Wehrdienst im Heimatschutz ist ein Werbetrick, um gezielt junge Menschen und Minderjährige als Soldaten anzuwerben - deren hohe Bewerberzahlen bestätigen dies. Die Bundeswehr übertritt damit erneut die rote Linie und missachtet den internationalen Konsens, dass Minderjährige nicht als Soldaten und Soldatinnen eingezogen werden sollten – den über 150 Staaten weltweit einhalten. Das ist nicht nur rückständig, sondern auch rücksichtslos,“ sagt Ralf Willinger von terre des hommes und Sprecher von „Unter 18 Nie – Keine Minderjährigen in der Bundeswehr“. „Die Bundeswehr setzt ihr Rekrutierungsinteresse über den Kindesschutz und die Einhaltung der Kinderrechte - ein Verstoß gegen Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention. Die Bundesregierung muss endlich die wiederholten Aufforderungen des UN-Ausschusses für Kinderrechte umsetzen und das Rekrutierungsalter auf 18 Jahre hochsetzen“. 

Dass die Rekrutierungspraxis der Bundeswehr in vielfacher Hinsicht gegen die UN-Kinderrechtskonvention und damit gegen das Völkerrecht verstößt, wurde zuletzt vom Menschenrechtsexperten Prof. Michael Krennerich im „Schattenbericht Kindersoldaten 2019“ belegt. „In der Bundeswehr kommt es immer wieder zu schwerwiegenden Rechtsverletzungen der Kinderrechte minderjähriger Soldatinnen und Soldaten. An die Öffentlichkeit kamen Fälle, in denen sie zum Oralsex aufgefordert oder mit ins Bordell genommen wurden oder von demütigenden Aufnahmeritualen betroffen waren, bei denen Soldatinnen nackt an der Stange tanzen mussten“, so Wolfgang Buff vom Zentrum Ökumene und Sprecher von „Unter 18 Nie – Keine Minderjährigen in der Bundeswehr“. „Die Bundeswehr selber hat 345 ‚strafbare sexuelle Vergehen‘ im Jahr 2019 dokumentiert – mehr als viermal so viele wie im Jahr 2015. Obwohl sie dazu nach der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet wäre, ist sie bisher aber nicht bereit, zu veröffentlichen, wie viele Minderjährige davon betroffen sind – warum nicht? Ebenso weigert sie sich weiterhin, wenigstens spezielle Schutzmaßnahmen für minderjährige Soldatinnen und Soldaten einzuführen.“ Minderjährige Soldatinnen und Soldaten müssen dasselbe militärische Kampftraining an der Waffe durchlaufen wie Erwachsene und werden mit diesen zusammen untergebracht. 

„Der neue Wehrdienst im Heimatschutz ist gerade für junge Schulabgänger*innen attraktiv und wird deshalb die Zahlen minderjähriger Soldatinnen und Soldaten weiter erhöhen – 2019 waren es schon über 1700“, sagt Armin Lauven von pax christi. „Die Grundrechte sind bei Soldatinnen und Soldaten sowieso stark eingeschränkt, die Kinderrechte werden regelmäßig schwer verletzt, es gibt, auch außerhalb der Auslandseinsätze, hohe Risiken. Das verdeutlicht glasklar: Die Bundeswehr ist kein Ort für minderjährige Jungen und Mädchen und jeder Wehrdienst, auch der neue Heimatschutz-Wehrdienst, muss sich auf Erwachsene beschränken!“ 

Weitere Informationen:

www.unter18nie.de  

Schattenbericht Kindersoldaten: https://www.tdh.de/was-wir-tun/arbeitsfelder/kinder-im-krieg/materialien-links-adressen/