Zum Inhalt [I]
Zur Navigation [N]
Kontakt [C] Aktuelles [2] Suchfunktion [4]
Israelische Siedlungsprodukte.jpg

EU-Leitlinien zu Verträgen mit Israel begrüßt

03. Apr 2014

Jetzt notwendig: die Kennzeichnung von Siedlungsprodukten aus besetzten Gebieten

„Die Nahostkommission des Versöhnungsbundes begrüßt die Umsetzung der EU-Leitlinien zu Verträgen mit Israel, die seit diesem Jahr den Einsatz von EU finanzierten Zuschüssen, Preisgeldern und Finanzinstrumenten in den völkerrechtswidrigen israelischen Siedlungen ausschließt“, erklärt Clemens Ronnefeldt, der Referent für Friedensfragen beim deutschen  Zweig des internationalen Versöhnungsbundes und betont: „Diese Regelungen bedeuten eine wesentliche Unterstützung der zur Zeit stattfindenden Friedensgespräche zwischen der palästinensischen Autonomiebehörde und der israelischen Regierung, von denen wir hoffen, dass sie bald zu einem Ende der Besatzung führen. Als Friedensorganisation unterstützen wir diese Politik, indem wir den Verbraucher/innen Konsumverzicht auf israelische Siedlungsprodukte empfehlen.“

„Jetzt ist es an der Zeit, auch die angekündigte Kennzeichnung von Siedlungsprodukten umzusetzen, denn den Verbraucher/innen bietet sich eine völlig unübersichtliche Situation in den deutschen Geschäften. Die Geschäftspolitik der Discounter und Handelsketten ist leider nicht transparent. Hinzu kommen widersprüchliche Informationen in den Medien“, ergänzt Manfred Budzinski, Sprecher der pax christi-Nahostkommission. „Die Kennzeichnung böte den Verbraucher/innen hier und in der gesamten EU die Möglichkeit überhaupt zu erkennen, ob angebotene Waren aus den völkerrechtswidrigen Siedlungen oder aus dem Kernland Israel mit den Grenzen von vor 1967 stammen. Dazu bedarf es einer deutlich erkennbaren und eindeutigen Herkunftsbenennung.“

Hintergrundinformationen

In der Westbank und in Ostjerusalem wohnen bereits über eine halbe Million jüdische Israelis in „Siedlungen“, die z.T. große Städte mit einigen Zehntausend Einwohner/innen sind, obwohl das Völkerrecht klar untersagt, die eigene Bevölkerung in besetztem Land anzusiedeln. Hinzu kommt, dass Palästinenser/innen in der Zone C (61 % des besetzten Westjordanlandes) seit Jahren fast keine Baugenehmigung erhalten. Für die palästinensische Bevölkerung stellte die internationale Gemeinschaft zuletzt jährlich etwa eine Milliarde Dollar an Unterstützung bereit. Ohne die israelische  Besatzung und die damit verbundenen Behinderung ihrer Aktivitäten würde die palästinensische Wirtschaft laut Schätzung der Weltbank ca. 3,4 Milliarden Dollar im Jahr verdienen.

Mit den neuen Leitlinien der Europäischen Union „über die Förderfähigkeit israelischer Einrichtungen und ihrer Tätigkeiten in den von Israel seit Juni 1967 besetzten Gebieten im Hinblick auf von der EU finanzierte Zuschüsse, Preisgelder und Finanzinstrumente ab 2014“ will die EU gewährleisten, dass - im Einklang mit geltendem Völkerrecht - ihre Standpunkte und Verpflichtungen bezüglich der seit Juni 1967 besetzten Gebiete (Westjordanland, Golanhöhen, Ostjerusalem und Gaza-Streifen) beachtet werden. Die Leitlinien stellen klar, dass die EU Israels Souveränität über die Golanhöhen, den Gazastreifen und das Westjordanland einschließlich Ost-Jerusalems nicht anerkennt und diese Gebiete „nicht als Teil des israelischen Staatsgebiets“ betrachtet. Konkret führt das dazu, dass z.B. mit der EU ausgehandelte Bedingungen für finanziell geförderte Entwicklungsprojekte für diese Gebiete keine Anwendung finden sollen.