Neues Gesetz zu Jugendfreiwilligendiensten als Schritt in die richtige Richtung begrüßt
12. Mrz 2008
Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend begrüßt das Gesetz für Jugendfreiwilligendienste und fordert Bundesrat zur Zustimmung auf: Flexibler, moderner, besserDüsseldorf, 6. März. Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) begrüßt das heute vom Bundestag beschlossene Gesetz zu Jugendfreiwilligendiensten. Durch die Zusammenlegung der vorher getrennten Gesetze für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) schaffe der Bundestag endlich einen einheitlichen gesetzlichen Rahmen für unterschiedliche Dienste, lobt der BDKJ-Bundesvorsitzende Dirk Tänzler.
Laut neuem Gesetz sollen junge Menschen in den Freiwilligendiensten neben sozialen Kompetenzen, verstärkt berufliche Orientierung bekommen. Diese Schlüsselkompetenzen erleichtern jungen Menschen, ihren Lebensweg sinnvoll zu gestalten, begrüßt Tänzler. Die Freiwilligen damit zu fördern, sei jetzt gemeinsame Aufgabe von Trägern und Einsatzstellen. Die Dienstdauer wird flexibler, Kombinationen zwischen FSJ und FÖJ, Inland und Ausland möglich. Auch kann der Dienst jetzt zwischen sechs bis - in begründeten Ausnahmefällen - 24 Monate dauern. Das alles trägt der immer flexibler werdenden Lebenswelt von Jugendlichen Rechnung. Dass der Begriff Freiwilliges Soziales Jahr im Gesetzestext erhalten bleibe, sei eine Anerkennung für die Tradition der Dienste in Deutschland. Der BDKJ-Vorsitzende fordert den Bundesrat auf, dem Gesetz zuzustimmen, damit es umgehend in Kraft treten kann.
Doch die katholischen Jugendverbände sehen noch Verbesserungsmöglichkeiten. Langfristiges Ziel muss eine Befreiung des FSJ von der Umsatzsteuer sein, so Tänzler. Weiter kritisiert er, dass Rahmenbedingungen für die Freiwilligendienste im Ausland nur unzureichend verbessert werden. Auch erreiche die Bundesregierung den angekündigten Ausbau der Jugendfreiwilligendienste nur, wenn sie erhebliche zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung stelle. Die finanzielle Ungleichbehandlung unterschiedlicher Freiwilligendienste zum Nachteil des FSJ ist aus Sicht des BDKJ völlig inakzeptabel. Tänzler: Alle, die einen Freiwilligendienst leisten wollen, müssen dies auch tun können.
Die "Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden", eine Vereinigugn von über 30 Friedensdiensten und -organisationen betont: Das Neue Jugendfreiwilligendienstegesetz ist keine Lösung für internationale Freiwilligendienste ein Auslandsgesetz ist erforderlich!
PM 1/06.03.2008) Der Bundestag hat heute den Entwurf für ein
Jugendfreiwilligendienstegesetz angenommen, dem noch der Bundesrat
zustimmen muss. Die Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF)
begrüßt einerseits, dass das Freiwillige Soziale und Ökologische Jahr im
Kern erhalten und sinnvoll weiter entwickelt werden. Zudem ist
erfreulich, dass für Freiwillige, die seit dem 1. Januar über das
Bundesförderprogramm weltwärts einen entwicklungspolitischen
Freiwilligendienst ableisten, Kindergeld gezahlt werden soll.
Andererseits beseitigt das geplante Gesetz nicht wesentliche Hemmnisse
für die Freiwilligendienste junger Menschen im Ausland, weshalb die
meisten auch zukünftig außerhalb von FSJ und FÖJ entsendet und dadurch
Nachteile haben werden.
Knackpunkt ist dabei die Gesetzesvorschrift, dass auch die FSJ- oder
FÖJ-Teilnehmenden im Ausland voll in der deutschen gesetzlichen
Sozialversicherung sein müssen. Dies führt zum einen zu unnötig hohen
Kosten, zum anderen zu bürokratischen Restriktionen beispielsweise bei
der Gestaltung der Vorbereitungs- und Begleitseminare. Der Gesetzgeber
hat es bisher versäumt, den Bundestagsbeschluss von 2005 umzusetzen, die
sozialrechtlichen und aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen für
Freiwillige im Ausland zu harmonisieren. Auch wurden die kritischen
Hinweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Auslandsdienste der
von der Bundesregierung selber in Auftrag gegebenen Evaluation
ignoriert.
Die AGDF fordert daher den Gesetzgeber auf, endlich ein Gesetz für
Jugendfreiwilligendienste im Ausland anzugehen. Der AGDF Geschäftsführer
Jan Gildemeister weist darauf hin, dass "hinsichtlich der sozialen
Sicherung der Europäische Freiwilligendienst und die Richtlinie des BMZ
zum Förderprogramm weltwärts die Steilvorlage geben, die es aufzunehmen
gilt. Es ist daher erfreulich, dass der Bundestag das Anliegen der FDP
abgelehnt hat, weltwärts-Freiwillige in die gesetzliche
Sozialversicherung zu zwingen. Dies hätte den großen Erfolg des
Programms nachhaltig gefährdet."