Endlich: Bundestag hebt nationalsozialistischer Unrechtsurteile auf
09. Sep 2009
Sie haben in verschiedener Weise versucht, Widerstand zu leisten, retteten Verfolgte oder zweifelten am sog. Endsieg. Ihre Absichten und Handlungen sind als gerechtfertigt anzusehen, es ist kein Fall bekannt, wo durch ihr Verhalten anderen ein Schaden zugefügt worden wäre. Jedes Bestreben, in dieser Situation etwas für in ihrem Leben Bedrohte oder für die Beendigung des Krieges zu tun, verdient Anerkennung. Um so unverständlicher ist das Bestreben einiger Parlamentarier, die strafrechtliche Rehabilitierung über Jahre hin immer wieder hinauszuzögern.pax christi begrüßt diese Entscheidung des Bundestages. Lange, zu lange hat es gedauert, um eine solche rechtliche Wiedergutmachung dieser Opfer des Nationalsozialismus auszusprechen, eine entsprechende Entschädigungsregelung sollte dem folgen!