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Alle Unrechtsurteile aufheben!

27. Mai 2009

Zwischen 1939 und 1945 wurden von der deutschen NS-Militärjustiz Todesurteile wegen sogenannten Kriegsverrats nach § 57 Militärstrafgesetzbuch verhängt und vollstreckt. Den Betroffenen wurde vorgeworfen, z. b. jüdischen Flüchtlingen geholfen oder ihre Rettung geplant zu haben oder Unterstützung von Widerstandsorganisationen gegen das NS-System gele…

Der Deutsche Bundestag hat sich in 2002 bereits entschlossen, die etwa 30.000 vorwiegend wegen Desertion, sogenannte „Wehrkraftzersetzung“, „Feindbegünstigung“ u. ä Gründe von der Wehrmachtsjustiz zum Tode Verurteilten zu rehabilitieren, aber bis heute keine Entscheidung für eine Rehabilitierung der wegen sogenannten Kriegsverrats Verurteilten getroffen.

Dies ist unverständlich und rechtlich wie moralisch unhaltbar. Denn bereits eine rechtlich immanente Würdigung der entsprechenden Bestimmungen muss zu Zweifeln an ihrer Rechtmäßigkeit führen, da keine Differenzierung innerhalb des Tatbestandes möglich gemacht wurde. Der den Urteilen zu Grunde liegende § 57 Militärstrafgesetzbuch ist vielmehr Ausdruck einer Radikalisierung und Brutalisierung des Strafrechts, wie es für die NS-Militärjustiz vor allem ab 1942/43 charakteristisch ist und der sich viele deutsche Juristen gefügt oder auch aus Überzeugung angeschlossen haben.

Das Verhalten der Betroffenen ist dagegen durch ihre Absichten der Rettung Verfolgter und Bedrohter als gerechtfertigt anzusehen, es ist kein Fall bekannt, wo durch ihr Verhalten anderen ein Schaden zugefügt worden wäre. Jedes Bestreben, in dieser Situation etwas für in ihrem Leben Bedrohte oder für die Beendigung des Krieges zu tun, verdient Anerkennung.
pax christi fordert daher alle Fraktionen des Deutschen Bundestages auf, den Unrechtsgehalt dieser Urteile wegen sogenannten Kriegsverrats nach § 57 Militärstrafgesetzbuch anzuerkennen und auch diese Menschen zu rehabilitieren.