Verhandlungen um Bleiberechtsregelung und Zuwanderungsverschärfung
26. Okt 2006
Aus der Pressemitteilung von Pro Asyl zum Bleiberecht:PRO ASYL kritisiert den Versuch, bei den aktuellen Verhandlungen um eine Bleiberechtsregelung lediglich auf eine Minimallösung zu setzen. Umstritten ist die Art und Weise des Arbeitsmarktzugangs für Betroffene. Nach einem Vorschlag aus Niedersachsen soll statt einer Aufenthaltserlaubnis mit unbeschränkter Arbeitserlaubnis nur eine weitere Duldung zur Arbeitssuche erteilt werden. Zudem will die Union das Asylbewerberleistungsgesetz auf Geduldete und humanitär Bleibeberechtigte unbefristet anwenden. Wer künftig noch geduldet ist, würde damit dauerhaft unter dem Existenzminimum leben müssen.
Die Diskussion zum Bleiberecht wird zunehmend gekoppelt an eine erneute Verschärfung des Zuwanderungsrechtes. Dazu hat PRO ASYL am 26.10.2006 einen Katalog der Grausamkeiten mit 35 Vorschlägen aus dem BMI versandt. Daraus als krasses Beispiel Nr. 14:
ALG II-Bezug als Ausweisungsgrund: Das BMI will prüfen lassen, ob der Bezug
von Arbeitslosengeld II mit der Ausweisung bestraft werden soll (Evaluierungsbericht
S. 141). Demnach würde die Ausländerbehörde künftig nach eigenem Ermessen eine
Person ausweisen können, die ALG II bezieht. Angesichts der schwierigen Situation
auf dem Arbeitsmarkt ist es unfair, Personen aufgrund ihrer Arbeitslosigkeit auszuweisen. Migranten und Migrantinnen tragen einen großen Anteil an der Aufrechterhaltung der Sozialsysteme durch ihre Beitragsleistungen. Der Verlust des Arbeitsplatzes darf in einer Einwanderungsgesellschaft kein Ausweisungsgrund sein.