Neues Impulse-Heft zum EU-Grundlagenvertrag - Lissabon 2007
10. Apr 2008
Aus dem Resümee der Arbeitshilfe Impulse 17: Der Grundlagenvertrag der Europäischen Union Lissabon 2007, S. 25Dieser Vertrag ist weitgehend ohne Öffentlichkeit und in zu kurzer Zeit von den Staats- und Regierungschefs ausgehandelt worden, ist eine Art Vertrag der Regierungseliten, unterstützt von Fachleuten aus der Wirtschafts- und Militärlobby und stellt den EU-Verfassungsvertragsentwurf, der durch die Referenden in Frankreich und den Niederlanden abgelehnt worden ist, in neuem Gewand dar.
In weiten Kreisen von Politik, Wirtschaft und Medien ist dieses Vertragswerk zustimmen begrüßt bis begeistert gelobt worden: z.T. im Interesse der eigenen Macht- und Herrschaftsinteressen, aus Gleichgültigkeit, aus naivem Vertrauen in die Redlichkeit der Politiker oder aber auch aus Unkenntnis der problematischen Passagen des Vertrags.
Die Hauptkritikpunkte am Vertragswerk sind
die Stagnation der Entwicklung vor allem in Fragen der Menschen- und Grundrechte, der Bürgerbeteiligung, der Aufwertung des EU-Parlaments und politischer Transparenz;
die Demontage demokratischer Strukturen in Form unzureichender Gewaltenteilung zwischen Parlament einerseits und Ministerrat andererseits, in der Festschreibung eines unsozialen und unsolidarischen Wirtschaftssystem oder einer Militärverfassung ohne parlamentarische und gerichtliche Kontrolle;
die Vernachlässigung zivilen Krisenmanagements einerseits und die Militarisierung und Aufrüstung der EU, deren Anbindung an die NATO sowie imperialer Machtansprüche andererseits,
die Festschreibung eines kapitalistischen Wirtschaftssystems, dem menschenrechtliche Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger zu Gunsten des schrankenlosen Wettbewerbs und freien Marktes untergeordnet werden;
das Festungsdenken gegen Migrationsbewegungen, indem die EU-Außengrenzen schärfer bewacht werden;
das umweltpolitische Debakel, das trotz Beteuerung von Klimamaßnahmen vor allem der Energiewirtschaft freie Entfaltung garantiert.
Dagegen stehen Korrekturen und Verbesserungsvorschläge für eine zukünftige, dringend erforderliche Revision des EU-Grundlagenvertrages, indem
die Bestimmungen des Vertrages demokratisch neu definiert,
die Menschenrechte absolut verbindlich, d. h. die Struktur und das Handeln aller Organe und politisch wie wirtschaftlich Verantwortlichen dem Anspruch der Menschlichkeit unterstellt und
damit alle Aufgabenbereiche der EU demokratisch, sozial, ökologisch und friedensorientiert ausgerichtet werden.
Dementsprechend müssen alle Organe der EU in einem zu revidierenden Vertragswerk demokratisch neu ausgerichtet werden.
Der Ausblick geht in eine doppelte Richtung: Zum einen ist allen vordemokratischen Tendenzen einer obrigkeitsstaatlichen, militarisierten und menschenrechtlich bedenklichen EU eine entschiedene Absage zu erteilen. Zum anderen müssen sich für diese Aufgabe demokratische und friedensorientierte Organisationen, Bewegungen und Initiativen zusammenzuschließen und differenziert für eine menschliche EU arbeiten.