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Jerusalem: Trump tritt Völkerrecht mit Füßen

11. Mai 2018

pax christi zum Umzug der US-amerikanischen Botschaft nach Jerusalem

Die pax christi-Kommission Nahost  verurteilt den für den 14. Mai 2018 angekündigten Umzug der US-amerikanischen Botschaft und die damit verbundene Anerkennung von Jerusalem als Hauptstadt Israels durch die USA auf das Schärfste. Die US-amerikanische Regierung verletzt mit diesen Entscheidungen internationales Recht und legitimiert anhaltende Völkerrechtsverletzungen durch Israel, das Ostjerusalem 1980 völkerrechtswidrig annektiert hat. Präsident Trump setzt ein gefährliches Beispiel für die Zukunft: Wer völkerrechtswidrig Fakten schafft, wird irgendwann dafür belohnt.

Die deutsche Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag ausdrücklich erklärt, sich weiter für eine Lösung des Nahostkonflikts auf Basis einer Zweistaatenlösung einzusetzen sowie die Überzeugung geäußert, dass der Status von Jerusalem genauso wie andere abschließende Statusthemen erst im Zuge von Verhandlungen geklärt werden müssen, um dauerhaft akzeptiert und haltbar zu sein. 

Diesen Aussagen müssen nun Taten folgen. Es ist zwar begrüßenswert, dass Bundeskanzlerin Merkel die Ankündigungen der USA im Dezember 2017 kritisierte. Weitere Schritte müssen dem jedoch nun folgen; zum Beispiel sollte die deutsche Regierung im Gegenzug Palästina als Staat anerkennen, um die palästinensische Verhandlungsposition zu stärken. Weiterhin sollten jegliche Rüstungsexporte nach Israel sofort gestoppt werden, bis ein belastbares Friedensabkommen zwischen den Konfliktparteien geschlossen wurde. Es muss zudem dafür gesorgt werden, dass auch Palästina die Möglichkeit erhalten bleibt, Jerusalem zur seiner Hauptstadt zu machen – der Status der Stadt darf nicht zur „Reise nach Jerusalem“ werden, bei der am Ende für die Palästinenser kein Stuhl mehr zur Verfügung steht, allein deswegen weil die israelische Regierung schneller und rabiater handelte.
Mit der nun erfolgenden Anerkennung der Stadt als israelische Hauptstadt negiert Präsident Trump jedoch nicht nur den Anspruch der Palästinenser auf Jerusalem als Hauptstadt eines zukünftigen Staates Palästinas, er akzeptiert und legitimiert auch die seit Jahrzehnten andauernde Diskriminierung der palästinensischen Bevölkerung Ostjerusalems durch die israelische Regierung. Es besteht zu befürchten, dass Israel, das seit Jahren in Ostjerusalem internationales Recht bricht, in Zukunft noch weniger Skrupel hat, Aufenthaltsgenehmigungen für die palästinensische Bevölkerung des Ostteils der Stadt zu verweigern, Baugenehmigungen zu verwehren sowie umfassend palästinensischen Wohnraum durch israelischen Siedlungsbau und durch die Zerstörung von palästinensischen Wohnhäusern zu vernichten. 

Wer internationales Recht bricht, kann sich in der Folge  nicht mehr auf das Recht als Mittel zur Konfliktlösung berufen. Die USA im speziellen, aber auch die internationale Gemeinschaft im Allgemeinen, hat ihre Glaubwürdigkeit als Vermittelnde verloren, wenn sie Jerusalem als Hauptstadt des Staates Israel anerkennt, bzw. dem schweigend zusieht. In der derzeitigen volatilen Situation, in der sich die Region befindet, und auf Grund der historischen Verantwortung, die Deutschland für den Nahostkonflikt trägt, muss alles daran gesetzt werden, diese Glaubwürdigkeit zurückzugewinnen.

Zum Hintergrund:
Nachdem Israel den Ostteil der Stadt im Junikrieg 1967 besetzte, wurde mit einem Gesetz 1980 das „vereinigte“ Jerusalem zur israelischen Hauptstadt erklärt. Israel annektierte mit diesem Gesetz jedoch völkerrechtswidrig nur den Boden der Stadt, nicht die darauf lebende palästinensische Bevölkerung. 

Mit der Anerkennung Jerusalems als israelische Hauptstadt verletzt Präsident Trump Völkerrecht und disqualifiziert sich damit als eine bislang im Konflikt vermittelnde Partei:

  1. Der von den Vereinten Nationen ausgearbeitete Teilungsplan  von 1947 für Palästina weist Jerusalem als ein Sondergebiet aus. Es sollte international verwaltet werden und weder zu Palästina, noch zu Israel gehören. 
  2. Die internationale Gemeinschaft fordert seit Jahren, dass der endgültige Status von Jerusalem auf dem Verhandlungsweg bestimmt werden soll. Dies hat auch die Bundesregierung in ihren ersten Reaktionen auf Präsident Trumps Ankündigungen bekräftigt. 
  3. Die UN-Sicherheitsratsresolutionen 242 und 338 forderten den Rückzug Israels aus den im Krieg besetzten Gebieten, und dazu zählt auch das Ostjerusalem; der UN-Sicherheitsrat stellte mehrfach fest, dass in Ostjerusalem das völkerrechtliche Besatzungsrecht Anwendung finden müsse, womit er ausdrückte, dass er Ostjerusalem als besetztes Territorium betrachte. Die UN-Sicherheitsratsresolution 478 stellt weiterhin fest,  dass Israel mit seinem Hauptstadtgesetz von 1980 Völkerrecht verletzt und forderte alle Staaten auf, keine Botschaften in Jerusalem zu unterhalten. Auch der Internationale Gerichtshof stellte in einem Gutachten zur von Israel errichteten Mauer jeglichen Verlauf jenseits der Waffenstillstandslinie von 1948 als völkerrechtlich illegal fest; auch nach dieser Rechtsauffassung ist Ostjerusalem kein Bestandteil Israels.
  4. Auch die Palästinenser erheben Anspruch darauf, Jerusalem zu ihrer Hauptstadt zu erklären. Präsident Mahmoud Abbas lehnt Verhandlungen über den Status der Stadt jedoch seit 2008 kategorisch ab, solange Israel weiterhin verstärkten Siedlungsbau in Ostjerusalem und im Westjordanland betreibt und so unilateral Fakten schafft.