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Beim Verzicht auf den Kauf von israelischen Siedlungsprodukten geht es um kritischen Konsum im Einklang mit geltendem Völkerrecht

31. Mai 2012

pax christi weist den Versuch, die Empfehlung zum Verzicht auf Waren aus völkerrechtswidrigen israelischen Siedlungen mit antisemitischen Hetzparolen wie „Kauft nicht bei Juden“ gleichzusetzen, auf das Schärfste zurück. „Es ist unangemessen und inakzeptabel, eine zivilgesellschaftliche Aktion zur Stärkung der Menschenrechte und des Völkerrechts dur…

„Kaufverzicht“, so Budzinski, „ist etwas, dass Menschen tagtäglich mit großer Selbstverständlichkeit vor dem Regal im Supermarkt üben, wenn sie sich gegen Waren entscheiden, deren Herkunftsumstände ihnen fraglich oder problematisch erscheinen. Vielen Verbrauchern ist aber nicht bewusst, dass sich hinter der Ursprungsbezeichnung „Israel“ irreführenderweise auch Waren verbergen, die mit Besatzung und Völkerrechtsbruch in Zusammenhang stehen. Mit der bundesweiten Aktion „Besatzung schmeckt bitter“ wollen wir für dieses Problem sensibilisieren und seine Korrektur durch Kennzeichnungspflicht bewirken.“

Die Obsttüten-Aktion „Besatzung schmeckt bitter“ der pax christi-Nahostkommission richtet sich nicht gegen Einzelpersonen oder Unternehmen, sondern gegen die strategische Entscheidung der betreffenden Akteure, in völkerrechtswidrigen Siedlungen zu investieren und zu produzieren. Sie wendet sich auch gegen die politische Entscheidung der israelischen Regierung, trotz jahrelangen Streits auf EU-Ebene auf der Kennzeichnung dieser Waren mit der Ursprungsangabe „Israel“ zu beharren.

Ebenso richtet sie sich explizit gegen die Untätigkeit der deutschen Behörden, für die Verbraucher Klarheit über die tatsächliche Herkunft der Siedlungsprodukte zu schaffen, obwohl dem deutschen Zoll entsprechende Informationen vorliegen.

Die Aktion hat über pax christi hinaus unter anderen auch jüdische Unterstützer, die damit ihrem Wunsch nach einer Friedenslösung für Israel und Palästina Ausdruck verleihen. Zu den prominenten Befürwortern dieser Aktion gehört auch der für seinen Einsatz gegen Neonazis, gegen Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus mit dem „Preis für Zivilcourage“ des Förderkreises des Holocaust-Denkmals in Berlin und der dortigen Jüdischen Gemeinde ausgezeichnete Jenaer Oberbürgermeister Dr. Albrecht Schröter.

Schröter hat 1985 den „Jenaer Arbeitskreis Judentum“ zur Aufarbeitung der Geschichte der Verfolgung der Juden in Jena gegründet und im Jahr 2000 ein „Stadtprogramm gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz“ angeregt.

In den Begleitmaterialien zur Aktion „Besatzung schmeckt bitter“ hebt die Kommission unmissverständlich hervor: „Es darf in Deutschland niemals wieder einen Boykott geben, der die Menschenwürde mit Füßen tritt. Deshalb ist es gut und richtig, dass Kaufverzichtsaktionen in der Öffentlichkeit mit besonders wachem und kritischem Blick verfolgt werden. Die Erinnerung an den von Gewalt und antisemitischen Hetzparolen begleiteten Boykott jüdischer Unternehmen im Jahr 1933 muss in unserer Gesellschaft immer Mahnung bleiben. Boykottmaßnahmen, die Menschen Unrecht antun, und zivilgesellschaftliche Aktionen, die Menschen Recht verschaffen wollen, sind jedoch zwei unterschiedliche Dinge. Menschen- und völkerrechtswidrigen Umständen seine Unterstützung zu verweigern, ist eine legitime ethische Entscheidung. Wer im Laden vor Waren steht, die möglicherweise aus den völkerrechtswidrigen Siedlungen kommen, ohne dass dies kenntlich wäre, hat die Wahl, diese Produkte zu kaufen oder auf ihren Kauf zu verzichten. Der Verzicht auf den Kauf von Siedlungsprodukten ist für uns eine Form von kritischem Konsum: Es geht uns darum, die individuelle Kaufentscheidung im Einklang mit geltenden Menschen- und Völkerrechtsstandards zu treffen.“

Völkerrechtswidrige Siedlungen, in denen gewinnbringend investiert und produziert wird, sind aus Sicht von pax christi ein Hindernis für einen gerechten Frieden. Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat im Jahr 2004 jede Beihilfe oder Unterstützung der völkerrechtswidrigen Aspekte israelischer Besatzungspolitik für rechtswidrig erklärt. Die Entscheidung für den Verzicht auf Waren aus völkerrechtswidrigen Siedlungen bedeutet, dem Gutachten des IGH auf der Ebene der individuellen Konsumentscheidung Nachdruck zu verleihen.