Kriegsdienstverweigerung
Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz – aktueller Stand
Das von Verteidigungsminister Boris Pistorius auf den Weg gebrachte Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) wurde am 5. Dezember 2025 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Aufgrund der Anforderungen der NATO soll die Truppengröße der Bundeswehr auf 260.000 (statt der aktuell 180.000 bis 190.000) aktive Soldat:innen und die Reserve von 100.000 auf 200.000 Männer und Frauen anwachsen. Obwohl im WDModG (noch) auf Freiwilligkeit gesetzt wird, sind einige Stellschrauben bereits auf eine mögliche Wiedereinführung der alten Wehrpflicht ausgerichtet.
Erfassung
Das neue Wehrdienstgesetz verpflichtet alle jungen Männer, wenn sie 18 Jahre
alt werden, einen Fragebogen ausfüllen, in dem sie zu ihrer körperlichen und
geistigen Kriegstüchtigkeit befragt werden und eine Bereitschaftserklärung
hinsichtlich des Wehrdienstes abzugeben. Für junge Frauen ist die Beantwortung des
Fragebogens freiwillig, da sie nicht der Wehrpflicht unterliegen. Dafür wäre
eine Grundgesetzänderung mit einer Zweidrittelmehrheit erforderlich, was aktuell nicht
absehbar ist.
Männer zwischen 18 und 60 Jahren unterliegen nach wie vor der Wehrpflicht, 2011 wurde lediglich der Wehrdienst in Friedenszeiten ausgesetzt. Demnach sind wehrpflichtig nach § 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPlfG) „alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind … . §2 besagt, dass die Folgeparagraphen 3-53 im Spannungs- oder Verteidigungsfall gelten. Dies ist der Aussetzungsparagraph. Er beinhaltet gleichzeitig eine quasi automatische Wiedergeltung der Wehr- und Kriegspflicht für den Spannungs- und Verteidigungsfall. Durch das neues WPModG werden entscheidende Teile des WPflgG wieder in Kraft gesetzt, wodurch vor allem die Datenweitergabe von Meldebehörden an die Bundeswehr möglich werden, ebenso Auskunfts- und Meldepflichten sowie Erfassungen und Musterungen von Wehrpflichtigen.
Die Fragebogen-Aktion stellt eine systematische Wiedereinführung der Wehrerfassung der gesamten Bevölkerung ab Jahrgang 2007 dar, in die schrittweise auch ältere Jahrgänge einbezogen werden sollen. Die Nichtbeantwortung der Fragebögen durch Männer wird als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet.
Musterung
Ab dem 01.07.2026 ist die Musterung aller jungen Männer
vorgeschrieben – rund 300.000 Männer jährlich. Die Kosten dafür werden im
Gesetz auf jährlich 54 Millionen Euro beziffert. Ziel ist es, einen wachsenden
Überblick über alle wehrdienst- bzw. kriegsfähigen Männer zu bekommen und auch
die Zahl an Wehrpflichtigen zu erhöhen, u.a. durch die Erfassung früherer
Jahrgänge.
Ab Inkrafttreten des WDModG entfällt für Männer die Möglichkeit, gegen die Weitergabe ihrer Daten durch örtliche Behörden an die Bundeswehr und deren Erfassung durch die Bundeswehr Widerspruch einzulegen. Junge Frauen können der Datenweitergabe nach wie vor widersprechen.
Verordnungsermächtigung zur Einführung von Wehr- und Kriegsdienst
Auf Grundlage des neuen Gesetzes wird die Bundesregierung die alte
Wehrpflicht durch eine „Rechtsverordnung“ wieder in Kraft setzen können, „wenn die verteidigungspolitische Lage
einen schnellen Aufwuchs der Streitkräfte zwingend erfordert, der auf
freiwilliger Grundlage nicht erreichbar ist“. Die
Rechtsverordnung bedarf zwar in diesem Fall der Zustimmung des Bundestags, liegt aber weit unterhalb der Anforderungen eines üblichen
Gesetzgebungsverfahrens.
Jurist:innen kritisieren die Formulierung „zwingend erfordert“, er komme einem unbestimmten Rechtsbegriff gleich, der die Bestimmtheitsnorm für Gesetze verletze. Auch die flexible Möglichkeit, einen Zwangswehrdienst für 6 bis zu 12 Monaten per Rechtsverordnung einzuführen, sei nicht grundgesetzkonform. Solch weitgehende Eingriffe in das Freiheitsgrundrecht erforderten ein Gesetz.
Nach aktueller Rechtslage kann die Wehrpflicht nur mit einer Zweidrittelmehrheit des Bundestages durch Feststellung des Spannungs- oder Verteidigungsfalls wiedereingeführt werden. Diese Zweidrittel-Hürde wird durch die Verordnungsermächtigung umgangen.
„Freiwilligkeit“
– mit ökonomischen Zwängen
Um der „Freiwilligkeit“ nachzuhelfen,
werden mit dem Gesetz hohe materielle Anreize geschaffen: 2.300 Euro netto für alle freiwillig Dienenden (Mindestzeit 6 Monate,
12 Monate und länger sind möglich), dazu freie Unterkunft, Verpflegung, freies
Fahren etc. Außerdem werden alle befristet freiwillig dienenden Soldat:innen als Zeitsoldat:innen (SaZ) eingestellt und nach dem
Bundesbesoldungsgesetz bezahlt. SaZ mit 12 Monaten Mindestverpflichtung können zusätzlich eine Verpflichtungsprämie erhalten. Zu den höheren
Zahlungen kommen ggf. Abfindungen bei längeren Dienstzeiten, Unterstützungen
für Ausbildung oder Studium, und nicht zuletzt 3.500,- Euro Zuschuss zu einem
Führerschein. Das sind besonders für Jugendliche aus ärmeren Schichten extrem
hohe materielle Anreize.
Bildungschancen oder berufliche Förderungen dürften eigentlich nicht von militärischem Engagement abhängig gemacht werden, wie u.a. der Bundesjugendring zu Recht kritisiert. Diese Anreize und Förderungen könnten sogar geeignet sein, freie Gewissensentscheidungen zu erschweren, wenn nicht zu blockieren.
Grundlage für die Kriegsdienstverweigerung
Grundlage für die Kriegsdienstverweigerung ist die individuelle Gewissensentscheidung. Es gibt verschiedene Beweggründe, die eine KDV-Entscheidung beeinflussen: moralisch-ethische, religiöse, humanitäre, politische etc. Gründe. In der Begründung muss dargelegt sein, warum das eigene Gewissen zwingend verbietet einen Dienst mit der Waffe zu leisten.
Beratungsmöglichkeiten
Neben anderen Organisationen berät und begleitet pax christi bei Fragen zu Wehrdienst und Verweigerung. Die Beratung ist ergebnisoffen und unterstützt dabei, nach einer Reflexion eine informierte Entscheidung für oder gegen den eigenen Kriegsdienst an der Waffe zu treffen. Interessierte und Betroffene können sich ab Januar 2026 unter: kdv-beratung@paxchristi.de melden.
Da unsere Beratungskapazitäten derzeit noch begrenzt sind, möchten wir auch auf die Beratungsangebote anderer Organisationen verweisen:
- Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) – www.eak-online.de/beratung
- Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG VK) – www.dfg-vk.de/verweigerung/