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Bleiberechtsregelung

24. Nov 2005

pax christi appelliert an die Innenminsterkonferenz, bei ihrer bevorstehenden Sitzung am 8. und 9. Dezember 2005 in Karlsruhe eine Bleiberechtsregelung zu beschließen.

An den Innenminister des Landes Baden-Württemberg
in seiner Funktion als Vorsitzender der Innenminister-Konferenz
Herrn Heribert RECH, Stuttgart


Sehr geehrter Herr Innenminister,

pax christi Deutschland, die deutsche Sektion der Internationalen katholischen Friedensbewegung, bittet Sie und appelliert an die Innenminsterkonferenz, bei ihrer bevorstehenden Sitzung am 8. und 9. Dezember in Karlsruhe eine Bleiberechtsregelung zu beschließen.

Wir haben auf unserer Bundes-Delegiertenversammlung Anfang November einstimmig beschlossen, die Bemühungen von Pro Asyl und Bundesminister a. D. Dr. Christian Schwarz-Schilling in dieser Richtung zu unterstützen.

Folgende Argumente sind für uns ausschlaggebend:

1. Über 200.000 Menschen leben in Deutschland in einer rechtlichen Grauzone: behördlich „gedul­det“ – aber ohne Aufenthaltsrecht; über 150.000 bereits länger als fünf Jahre. Viele sind Kriegs­flüchtlinge, die kein Asyl erhielten, aber nicht abgeschoben werden konnten. Inzwischen haben sie sich in Deutschland integriert. Für die hier aufgewachsenen Kinder und Jugendlichen ist Deutschland ihr Zuhause. Doch selbst nach jahrelangem Aufenthalt droht ihnen die Abschiebung.

2. Eine Abschiebung nach langjährigem Aufenthalt ist eine unzumutbare Härte. Sie wird den huma­nitären Grundsätzen, zu denen wir uns immer wieder bekennen, nicht gerecht. Zu tragischen Fol­gen führt dies bei Einzelnen wie bei ganzen Familien.

3. Auch das Zuwanderungsgesetz bietet für die meisten langjährig Geduldeten keine Lösung. Eine Bleiberechtsregelung ist nicht vorgesehen. Es ist auch im Interesse der Bundesrepublik Deutschland, dass Menschen, die sich integriert haben, ihr Leben in Deutschland weiter ge­stalten können.
Wer lange hier lebt, muss bleiben dürfen!

Mit freundlichen Grüßen!

Für die deutsche Sektion

gez. Dr. Reinhard Voß